OLG Wien, 17.12.2025, 17 Bs 270/25t
Doping-Dokumentation
Ein selbständiger Entschädigungsantrag nach § 7a MedienG ist gemäß § 8a Abs 2 MedienG verfristet, wenn die identische Sendung bereits 2011 erstmals ausgestrahlt und seit 2019 online abrufbar war; die neuerliche Ausstrahlung 2024 setzt die Sechsmonatsfrist nicht neu in Gang, auch wenn sie in einem anderen Medium erfolgt.

