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OLG Linz 10.11.2025, 10 Bs 250/25y – Keine Mitteilungspflicht nach Verfahrensende

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2026/44ZIIR 2026, 139 Heft 2 v. 30.4.2026

OLG Linz, 10.11.2025, 10 Bs 250/25y
Keine Mitteilungspflicht nach Verfahrensende

Die gerichtliche Anordnung einer Mitteilung nach § 37 MedienG ist nur solange zulässig, als das entsprechende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist; nach einer Urteilsveröffentlichung ist die Verhängung von Geldbußen nicht mehr zulässig.

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