OLG Linz, 10.11.2025, 10 Bs 250/25y
Keine Mitteilungspflicht nach Verfahrensende
Die gerichtliche Anordnung einer Mitteilung nach § 37 MedienG ist nur solange zulässig, als das entsprechende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist; nach einer Urteilsveröffentlichung ist die Verhängung von Geldbußen nicht mehr zulässig.

