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EuGH Urteil 23.10.2025, C-2/24 – kartellrechtliche Komponente von Gerichtsvergleichen

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2026/39ZIIR 2026, 138 Heft 2 v. 30.4.2026

EuGH, 23.10.2025, C-2/24
kartellrechtliche Komponente von Gerichtsvergleichen

Die bei Vergleichsvereinbarungen „am Rande“ abgeschlossenen Transaktionen können Art 101 AEUV-relevant sein. Solche abgestimmte Verhaltensweisen sind nach Art 101 Abs 2 AEUV nichtig.

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