Der Beitrag beschäftigt sich mit dem mittlerweile in mehreren Digitalrechtsakten der EU entstandenen Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung und ihrer denkmöglichen Konkurrenzen zueinander als Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Verfahren mit Aufsichtsbehörden und dem ordentlichen Gerichtsprozess.1

