Neben Transparenzbestrebungen in Bezug auf die Funktion von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung,1 kann der Informationszugang in der Verwaltung durch KI potenziell auch verbessert werden. Demnach ist KI in der Verwaltung nicht nur Gegenstand von Erklärbarkeit, sondern könnte auch ein Mittel sein, mit dem eine weitergehende Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns geschaffen werden kann.2 Dies soll in Folge im Rahmen von drei Anwendungsbeispielen – KI-unterstützte Auskunftserteilung, der Einsatz im Rahmen der proaktiven Veröffentlichungspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)3, sowie dem Zusammenspiel mit Open Data bzw Open Government – dargestellt werden.

