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Vom IT-Recht zum Recht der Digitalisierung – Legal Prompting

EditorialPeter Burgstaller Editor-in-Chief , Clemens ThieleZIIR 2026, 113 Heft 2 v. 30.4.2026

Wenn Sie diese Ausgabe der Zeitschrift für Informationsrecht (das zweite „I“ im Akronym ZIIR steht übrigens für „International“) in Händen halten, findet der „Österreichische IT-Rechtstag“ zum 20. Mal statt.11An dieser Stelle sei Univ. Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), sehr herzlich dafür gedankt, den IT-Rechtstag während seiner Tätigkeit als Leiter der Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (2002 bis 2009) ins Leben gerufen zu haben, und auch seither mit der jährlich stattfindenden Veranstaltung durch den Forschungsverein INFOLAW verbunden zu bleiben (https://www.infolaw.at/ [23.03.2026]). Dieses Jubiläum erlaubt nicht nur einen Rückblick auf eine atemberaubende technische, sondern auch auf eine bemerkenswert dynamische juristische Entwicklung, die nach wie vor anhält. Die einzelnen Rechtsakte auf Unions- oder Mitgliedstaatsebene aufzuzählen, wäre müßig und bei Erscheinen dieser ZIIR-Ausgabe bereits überholt. Lohnenswerter und wohl auch haltbarer erscheint der Überblick, oder besser Rückblick, auf die „Digitalisierung“ unseres Alltags und damit auf das Recht der Digitalisierung, erhebt doch die Rechtswissenschaft den Anspruch nicht nur Hermeneutik, sondern vor allem angewandte Sozialwissenschaft zu sein – ubi societas, ibi ius.22Für alle, die dem Lateinunterricht keine Träne nachweinen, sich aber selbst und ihre Schulpflichtigen um den Genuss der Lektüre von „Asterix apud Helvetios“ (Band 23) bringen, sei nur so viel „gespoilert“: Der römische Rechtsgrundsatz bedeutet übersetzt „Wo [es eine] Gesellschaft [gibt], da [ist auch] Recht“ (Cicero, De legibus 1, 42).

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