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DSB Bescheid 8.10.2025, D135.027 – DSGVO und MS Education 365

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2026/29ZIIR 2026, 35 Heft 1 v. 2.3.2026

DSB, 08.10.2025, D135.027
DSGVO und MS Education 365

Die Stellung als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher kann sich bereits aus der Einflussnahme auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergeben. Die Verantwortlichkeit nach Art 4 Z 7 DSGVO bezieht sich immer auf die Gesamtheit eines Verarbeitungsvorganges und kann nicht auf einzelne Teilbereiche beschränkt werden.

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