DSB, 08.10.2025, D135.027
DSGVO und MS Education 365
Die Stellung als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher kann sich bereits aus der Einflussnahme auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergeben. Die Verantwortlichkeit nach Art 4 Z 7 DSGVO bezieht sich immer auf die Gesamtheit eines Verarbeitungsvorganges und kann nicht auf einzelne Teilbereiche beschränkt werden.

