Deskriptoren: Pseudonyme Daten; Anonyme Daten; personenbezogene Daten; Identifizierbarkeit; TOM.
Normen: Art 3 DSGVO, Art 4 DSGVO, Art 14 DSGVO, Art 15 DSGVO, Art 24 DSGVO, Art 26 DSGVO
Pseudonymisierung ist kein Element der Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“. Sie bezieht sich vielmehr auf die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die das Risiko verringern sollen, dass ein bestimmter Datensatz mit der Identität der betroffenen Personen in Verbindung gebracht wird.
