OLG Wien, 15.05.2025, 18 Bs 340/24t
Serielle Online-Veröffentlichungen beleidigenden Inhalts
Eine bloß angemeldete „volle Berufung“ ohne gesetzmäßige Ausführung trägt keine Nichtigkeitsrüge; die Berufung wegen Nichtigkeit ist nach § 467 Abs 2 iVm § 489 Abs 1 StPO zurückzuweisen, soweit keine amtswegig wahrzunehmende Nichtigkeit vorliegt.

