VwGH, 30.04.2025, Ro 2021/0024
Unerlaubte Videoüberwachung und Geldbuße
Das Installieren einer Videoüberwachungsanlage, die neben dem eigenen Objekt auch einen unmittelbar angrenzenden Gehsteig und öffentlichen Parkplatz erfasst, ist ohne jede Kennzeichnung der Überwachung und bei Speicherung der Daten für 18 Tage unzulässig.

