OLG Wien, 12.02.2025, 17 Bs 383/24h
„Wappler & Schneebrunzer“ = Beleidigung
Die Äußerungen des Angeklagten auf seinem Facebook-Account, die den Privatankläger als ‚Wappler‘ und ‚Schneebrunzer‘ bezeichnen, stellen eine Beleidigung im Sinne des § 115 Abs 1 StGB dar, da sie als Schimpfwörter zu werten sind und keine entschuldbare Entrüstungsreaktion auf die Äußerungen des Privatanklägers vorliegt.

