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OGH: Email-Spoofing und Haftung für eine Falschzahlung

JudikaturE-Commerce RechtZIIR 2025, 331 Heft 3 v. 8.9.2025

Deskriptoren: Email-Spoofing; Bringschuld; Geldschuld; Gefahrtragung; Geldtransfer; Cyberangriff; Online-Banking.

Normen: § 905 ABGB, § 907a ABGB, § 1412 ABGB, Art 3 Rom I-VO

Nach § 907a Abs 1 Satz 1 ABGB ist eine Geldschuld am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen.

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