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OGH Beschluss 21.1.2025, 4 Ob 138/24h und 4 Ob 196/24p – Zum Bedeutungsinhalt einer Äußerung nach § 7 UWG/§ 1330 ABGB / Unterlassungsgebot

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/45ZIIR 2025, 308 Heft 3 v. 8.9.2025

OGH, 21.01.2025, 4 Ob 138/24h

OGH, 21.01.2025, 4 Ob 196/24p
Zum Bedeutungsinhalt einer Äußerung nach § 7 UWG/§ 1330 ABGB / Unterlassungsgebot

Unwahr ist eine Äußerung dann, wenn ihr sachlicher Kern nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt, und zwar im Zeitpunkt der Äußerung. Die journalistische Sorgfalt stellt einen Rechtfertigungsgrund dar, der neben den Wahrheitsbeweis tritt und ins Zivilrecht übernommen wurde. Ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt stellt einen Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt iSd § 1 Abs 1 UWG dar.

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