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EuGH Urteil 5.12.2023, C-807/21 – AEUV-Unternehmensbegriff für Geldbuße

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/34ZIIR 2025, 306 Heft 3 v. 8.9.2025

EuGH, 05.12.2023, C-807/21
AEUV-Unternehmensbegriff für Geldbuße

Für die Bemessung einer Geldbuße nach Art 83 DSGVO ist der Begriff „Unternehmen“ iSd Art 101 und 102 AEUV heranzuziehen, wenn die Verantwortliche einer sogenannten wirtschaftlichen Einheit, die auch aus mehreren juristischen Personen bestehen kann, angehört.

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