EuGH, 05.12.2023, C-807/21
AEUV-Unternehmensbegriff für Geldbuße
Für die Bemessung einer Geldbuße nach Art 83 DSGVO ist der Begriff „Unternehmen“ iSd Art 101 und 102 AEUV heranzuziehen, wenn die Verantwortliche einer sogenannten wirtschaftlichen Einheit, die auch aus mehreren juristischen Personen bestehen kann, angehört.

