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Künstliche Intelligenz: Ausgewählte Fragen zur zivilrechtlichen Haftung

AufsätzeMag. iur. Manuel LöwZIIR 2025, 266 Heft 3 v. 8.9.2025

Künstliche Intelligenz (KI) ist omnipräsent und wird zur Lösung einfacher sowie schwieriger Probleme jedweder Art herangezogen. Die zugrunde liegende Technik ist für Nichtsachverständige kaum nachvollziehbar und erfordert spezielles Fachwissen. Im Folgenden wird KI eingehend definiert, im Lichte des österreichischen Schadenersatzrechtes analysiert und rechtspolitische Erwägungen angestellt.

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