Deskriptoren: Geltungskontrolle; Inhaltskontrolle; AGB; Sittenwidrigkeit; Nebenleistungen; Vertragsformblätter; Daten.
Normen: § 864a ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG
Die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB geht der Inhaltskontrolle gemäß § 879 ABGB grundsätzlich vor und bezieht sich auf nachteilige überraschende und ungewöhnliche Klauseln.
