BVwG, 19.11.2024, W176 2286887-1
Falsche Rechtsgrundlage schadet nicht
Eine betroffene Personen kann ihr Recht auf Auskunft gegenüber einem Verantwortlichen auch dann durchsetzen, wenn sie im Antrag versehentlich eine falsche Rechtsgrundlage angegeben hat. Entscheidend ist, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, dass die betroffene Person ihr Auskunftsrecht geltend machen möchte.

