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Regulierte KI im Filmurheberrecht

EditorialPeter Burgstaller , Clemens ThieleZIIR 2025, 125 Heft 2 v. 23.4.2025

No lights. No camera. All action. Es ist, als würde man etwas Neues filmen, ohne überhaupt etwas zu filmen, um einen ungenannt bleibenden Regisseur zu zitieren. Die deutsche Filmindustrie hat als erste Branche einen Tarifvertrag zur Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) abgeschlossen11Abrufbar unter <https://filmunion.verdi.de/++file++67af3c5e7efd4f2430167a88/download/Anlage_KI-Einsatz_Filmproduktion-%20final-website.pdf > (19.03.2025). und damit einen Paradigmenwechsel vollzogen:

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