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EuGH: Verweigerung oder Gebühr bei exzessiven Anfragen

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2025, 45 Heft 1 v. 4.3.2025

Deskriptoren: Beschwerde; Anfrage; exzessive Anfrage.

Normen: Art 47 Abs 1 lit f DSGVO, Art 47 Abs 4 DSGVO

Eine „Anfrage“ nach Art 57 Abs 4 DSGVO ist vom Begriff „Beschwerde“ iSd Art 57 Abs 1 lit f DSGVO umfasst.

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