OGH, 28.10.2024, 3 Ob 191/24w
Smart Meter
Der Entzug eines Netzzugangs bei zuvor aufrechtem Netzzugangsvertrag ist eine Streitigkeit iSd § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG und damit eine in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallende Angelegenheit, wobei zuvor ein Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde einzuleiten ist.

