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BVwG Erkenntnis 13.9.2024, W298 2274626-1/8E – Einwilligung für Google reCAPTCHA

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/7ZIIR 2025, 20 Heft 1 v. 4.3.2025

BVwG, 13.09.2024, W298 2274626-1/8E
Einwilligung für Google reCAPTCHA

Die Einbindung von Google reCAPTCHA stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten iSd DSGVO dar. Der Dienst reCAPTCHA darf ohne vorherige Zustimmung der davon Betroffenen nicht ausgeführt werden; von einer stillschweigenden Einwilligung kann nicht ausgegangen werden, weil eine solche nach der DSGVO grundsätzlich nicht existiert.

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