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OGH Beschluss 27.8.2024, 4 Ob 4/24b – Schutz eines Messestandes

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/5ZIIR 2025, 20 Heft 1 v. 4.3.2025

OGH, 27.08.2024, 4 Ob 4/24b
Schutz eines Messestandes

Auch das „Design“ eines Messestandes kann grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Zweck eines Werkes ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Urheberrechtsschutzes grundsätzlich bedeutungslos; auch ein bloßer Gebrauchszweck steht einem Urheberrechtsschutz daher nicht entgegen. Keinen Urheberrechtsschutz genießen jedenfalls technisch-funktionelle Vorgaben.

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