Der folgende Beitrag setzt die Erörterung der bevorstehenden Reform des EU-Designrechts fort und hebt wesentliche Änderungen und Neuerungen hervor. Der zweite Teil geht dabei zunächst auf die durch die Kundmachungen im EU-Amtsblatt nun finalen Begriffe sowie das zeitliche Wirksamwerden ein und stellt anschließend die wesentlichen Neuerungen für die Umsetzung der Design-RL mit Blick auf das österreichische Musterschutzgesetz vor.

