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OGH Beschluss 26.4.2024, 4 Ob 72/24b – Werkschutz vs Gebrauchsinteresse eines Platzes

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2024/65ZIIR 2024, 398 Heft 4 v. 21.11.2024

OGH, 26.04.2024, 4 Ob 72/24b
Werkschutz vs Gebrauchsinteresse eines Platzes

Der Werkschutz nach § 21 UrhG ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts und verbietet grundsätzlich Änderungen am Werk, allerdings mit Ausnahmen. Zulässige Änderungen sind bspw solche, die im Rahmen des redlichen Verkehrs geltenden Gewohnheiten und Gebräuche nicht untersagt werden können; hinzu kommen verfassungsrechtlich

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