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EuGH 25.11.2021, C-102/20 – Inbox-Werbung bedarf der Zustimmung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2022/32ZIIR 2022, 141 Heft 2 v. 3.5.2022

EuGH, 25.11.2021, C-102/20
Inbox-Werbung bedarf der Zustimmung

Wenn in der E-Mail-Inbox Werbenachrichten in der Form eingeblendet werden, die einer Email ähnlich sind, stellt das eine elektronische Nachricht zu Werbezwecken iSd ePrivacy-RL (TKG) dar. Solche Werbemaßnahmen bedürfen idR der vorherigen Einwilligung (s § 174 TKG).

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