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OGH Beschluss 22.6.2021, 4 Ob 81/21x – Bezeichnung einer UrhG-widrigen Verletzungshandlung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2021/68ZIIR 2021, 403 Heft 4 v. 12.11.2021

OGH, 22.06.2021, 4 Ob 81/21x
Bezeichnung einer UrhG-widrigen Verletzungshandlung

Eine Verletzung von Urheberrechten ist gekennzeichnet durch die Verletzungshandlung, den verletzten Schutzgegenstand und die in ihren Rechten verletzte Person. Materiell-rechtlich individualisiert wird daher ein urheberrechtlicher Anspruch durch Sachvorbringen zu Verletzungshandlung, Schutzgegenstand und Begehren.

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