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DSB Bescheid 16.4.2021, 2021-0.258.447 – Löschen durch Anonymisieren („Platzhalter“)

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2021/64ZIIR 2021, 402 Heft 4 v. 12.11.2021

DSB, 16.04.2021, 2021-0.258.447
Löschen durch Anonymisieren („Platzhalter“)

Die DSGVO enthält keine Definition des Begriffs von Löschung iSv Art 17 DSGVO. Die Entfernung des Personenbezugs kommt grundsätzlich als Mittel zur Löschung in Betracht, jedoch muss eine Identifizierbarkeit auch unter Heranziehung zusätzlicher Mittel ausgeschlossen sein (vgl ErwGr 26 DSGVO).

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