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BAG Beschluss 27.4.2021, 9 AZR 383/19 (A) – DSB und Betriebsrat

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2021/58ZIIR 2021, 302 Heft 3 v. 1.9.2021

BAG, 27.04.2021, 9 AZR 383/19
(A) – DSB und Betriebsrat

Das Bundesarbeitsgericht legt dem EuGH nachstehende Fragen zur Auslegung der DSGVO im Zusammenhang mit Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten vor:

1. Ist Art 38 Abs 3 Satz 2 DSGVO dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts, wie hier § 38 Abs 1 und Abs 2 iVm § 6 Abs 4 Satz 1 BDSG, entgegensteht, die die Abberufung des Datenschutzbeauftragten durch den Verantwortlichen, der sein Arbeitgeber ist, an die dort genannten Voraussetzungen knüpft, unabhängig davon, ob sie im Wege der Erfüllung seiner Aufgaben erfolgt?

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