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EuGH Urteil 27.1.2021, C 229/19 und 289/19 – Missbräuchliche AGB-Klauseln

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2021/45ZIIR 2021, 299 Heft 3 v. 1.9.2021

EuGH, 27.01.2021, C 229/19

EuGH, 27.01.2021, C 289/19
Missbräuchliche AGB-Klauseln

Die Bestimmungen der Richtlinie 93/13 sind dahin auszulegen, dass ein Gewerbetreibender, der als Verkäufer einem Verbraucher eine Klausel auferlegt hat, die vom nationalen Gericht für missbräuchlich und folglich nichtig erklärt worden ist, wenn der Vertrag ohne diese Klausel fortbestehen kann, keinen Anspruch auf die Entschädigung hat, die in einer dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts vorgesehen ist, die ohne diese Klausel anwendbar gewesen wäre.

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