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EuGH: Datenherausgabe von Online-Plattform zur Rechtsdurchsetzung an Rechtsinhaber

JudikaturDatenschutzrechtZIIR 2020, 329 Heft 3 v. 1.9.2020

Deskriptoren: Online-Plattform; Rechtsdurchsetzung; IP-Adresse.

Normen: Art 8 Abs 2 lit a RL 2004/48/EG

Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers verlangen, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer.

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