vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DSB Bescheid 4.7.2019, D123.652/0001-DSB/2019 – Kennzeichenerfassung bei Parkgaragennutzung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2020/6ZIIR 2020, 43 Heft 1 v. 25.2.2020

Die automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abrechnung der Garagennutzung ist nicht unüblich und liegt im berechtigten Interesse des Garagenanbieters, um rasch und effizient Kurznutzungsverträge abzuwickeln. Wenn eine Datenverarbeitung aus einem berechtigten Interesse gerechtfertigt ist, kann kein „Koppelungsverbot“ vorliegen, weil dieses nur im Zusammenhang mit Einwilligungen einschlägig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte