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BGH: Meinungsäußerungsfreiheit braucht Anonymität

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIIR 2019, 338 Heft 3 v. 1.9.2019

Deskriptoren: Klarnamen; Meinungsäußerungsfreiheit; Anonymität.

Normen: Art 5 Abs 1 GG, Art 10 EMRK

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden.

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