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Rechtsgrundlagen des neuen europäischen Datenverkehrs

AufsätzeIvo Rungg , Marco MazziaZIIR 2019, 267 Heft 3 v. 1.9.2019

Neben dem Schutz personenbezogener Daten treibt die Europäische Union die Entwicklung eines europäischen Datenmarktes, also des freien Marktes nicht personenbezogener Daten, voran. Nach mehreren konzeptuellen Papieren11So zum Beispiel Commission Staff Working Document on the free flow of data and emerging issues of the European data economy Accompanying the document Communication Building a European data economy, SWD/2017/0002 (final) 5ff. wurde es nun legistisch ernst: Mit der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten22Verordnung (EU) 2018/1807 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union, (Text von Bedeutung für den EWR), ABl 2018 L 303/59. (VO EU 2018/1807, im Folgenden „die Verordnung“) trägt die Europäische Union in ihrer Gesetzgebung den Umständen einer zunehmend datengesteuerten Wirtschaft Rechnung, deren Voraussetzung ein freier Fluss von Daten ist. Damit schreitet die Etablierung des freien Datenverkehrs als fünfte europäische Grundfreiheit weiter fort.33Aussendung des Europäischen Parlaments 05.06.2018: „Digitaler Binnenmarkt: Bedeutung des freien Datenverkehrs“. Die Verordnung wurde von der Kommission am 13. September 2017 vorgeschlagen und nach einem raschen Gesetzgebungsverfahren am 14. November 2018 beschlossen. Sie trat am 18. Dezember 2018 in Kraft und gilt ab dem 28. Mai 2019.

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