vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Sozialversicherungsnummer: (K)Ein Gesundheitsdatum?

AufsätzeThomas SchweigerZIIR 2019, 259 Heft 3 v. 1.9.2019

Die Sozialversicherungsnummer war bereits mehrfach Gegenstand der Rspr der DSB. Erst im April 2019 (DSB-D123.526/0001-DSB/2019, 09. April 2019, nicht rk) hat die DSB dem AMS aufgetragen, die SVNR nicht im E-Mail-Betreff zu verwenden. In der Literatur ist umstritten, ob die SVNR als Gesundheitsdatum unter die besonderen Datenkategorien des Art 9 DSGVO fällt, oder nicht. Die DSB hat dazu am 09. April 2019 eine Aussage getätigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte