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Postfach als geografische Anschrift nach § 5 ECG?

Kurznachrichten und -Beiträge - TagungsberichteKurzbeiträgeAlexander HoferZIIR 2019, 252 Heft 3 v. 1.9.2019

1. Ausgangslage

Nach § 5 Abs 1 Z 2 ECG hat ein Diensteanbieter die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage, ob es ausreichend ist, wenn als geografische Anschrift ein Postfach angegeben wird.

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