vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Gerichtsstand für Deliktsklagen nach LGVÜ/EuGVVO

JudikaturE-Commerce RechtZIIR 2019, 182 Heft 2 v. 1.5.2019

Deskriptoren: Handlungsort; Erfolgsort; Gerichtsstand; Deliktsklagen.

Normen: Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012, Art 5 Z 3 LGVÜ 2007

Der Gerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 5 Z 3 LGVÜ 2007/Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 umfasst alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung geltend gemacht wird, wenn diese nicht an einen – zwischen den Streitteilen bestehenden – Vertrag anknüpfen. Dazu werden auch Schadenersatzklagen bei Kapitalanlagen und auf rechtswidriges Verhalten gestützte Ansprüche gegen Gesellschaftsorgane gezählt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte