DSB, 11.02.2019, D123.463/0005-DSB/2018
Minderjähriger ist nicht prozessfähig in datenschutzrechtlichen Verfahren
Obgleich ein Minderjähriger aufgrund seines Alters beschränkt prozessfähig iSd § 170 Abs 2 ABGB ist, bedeutet das nicht, dass diesem auch die Prozessfähigkeit zur Führung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens vor der Datenschutzbehörde zukommt.