OLG Wien, 26.11.2018, 8 Ra 40/18a
Weiterleiten geschäftlicher Emails an private Email-Adresse
Es liegt kein Geheimnisverrat vor, wenn ein Mitarbeiter Arbeitsunterlagen ausdruckt für die erlaubte Heimarbeit verwendet; gleiches gilt auch für das Abspeichern auf externe Datenträger zur Mitnahme zum Zweck der erlaubten Heimarbeit. Wenn ein Mitarbeiter zulässigerweise