Darf der Kindesvater im Obsorgestreit die (zufällig) auf seinem Laptop abgespeicherten Chat-Protokolle seiner Ex-Ehefrau mit Dritten einem Sachverständigen und dem Pflegschaftsgericht zum Beweis fehlender Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter vorlegen? Damit hat sich jüngst das zivile Höchstgericht aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Sicht beschäftigt.1 Die wohl begründeten Ergebnisse gehen weit über den Anlassfall hinaus und klären grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von modernem Brief- und Datenschutz.