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Verarbeitung von Personenbezogenen Daten im Konzern

AufsätzeMelanie Hörtnagl-DonnerZIIR 2019, 138 Heft 2 v. 1.5.2019

In Österreich gibt es kein datenschutzrechtliches Konzernprivileg11 Grünanger/Goricnik, Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle2, 2018, Rz 2.73, 8.143; Laue/Kremer, Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis2, 2018, § 1 Rz 43. ErwGr 48 DSGVO anerkennt lediglich ein „legitimes Interesse“ an entsprechenden konzerninternen Datenflüssen für administrative Zwecke.. Erwägungsgrund 48 wird zwar als „Konzernprivileg“ iZm dem berechtigten Interessen aufgefasst, der EU-Gesetzgeber hat diesem „Konzernprivileg“ aber keine normative Wirkung verliehen.22 Gantschacher/Jelinek/Schmidl/Spannberger, Datenschutz Grundverordnung, 2017, 116. Das bedeutet, dass die allgemeinen Datenschutzgrundsätze auch bei einem Datentransfer innerhalb eines Konzerns eingehalten werden müssen. Die Datenübermittlung muss als solche von der DSGVO erlaubt sein. Zusätzlich kommen die Bestimmungen der Art 44 ff DSGVO, für den Datentransfer außerhalb der EU, zur Anwendung.

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