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OGH Urteil 31.8.2018, 6 Ob 110/18x - Achtung der Privatsphäre

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2019/10ZIIR 2019, 30 Heft 1 v. 1.2.2019

OGH, 31.08.2018, 6 Ob 110/18x
Achtung der Privatsphäre

Der Charakter des höchstpersönlichen Lebensbereichs wird durch ein behördliches oder gerichtliches Verfahren per se nicht ausgeschlossen/beseitigt. Alleine der Umstand, dass Informationen unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten erlangt werden, bedeutet nicht automatisch, dass Medien diese nicht veröffentlichen dürften.

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