EuGH, 07.08.2018, C-161/17
Wiedergabe eines veröffentlichten Fotos
Die Einstellung eines im Internet frei zugänglichen Fotos auf einer anderen Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers, weil die Zustimmung zur Zurverfügungstellung einen anderen Empfängerkreis betraf, als den in Rede stehenden.