OGH, 24.05.2018, 6 Ob 82/18d
heimliche Tonaufzeichnungen
Das Aufzeichnen von Gesprächen (insb Besprechungen) ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen ist rechtswidrig; gleiches gilt für Telefongespräche oder Gerichtsverhandlungen.
Externe Verzeichnisse: https://doi.org/10.33196/ziir201901002902