Die Geoblocking-Verordnung1, die seit dem 3. Dezember 2018 gilt, soll Endnutzern im B2C- und B2B-Bereich den grenzüberschreitenden Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Zahlungsmethoden im digitalen EU-Binnenmarkt erleichtern. Diese neue Verordnung hat vor allem für Internet-Anbieter, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten, eine bedeutende Auswirkung. Online-Benutzeroberflächen (Webseiten, Apps oder Plattformen des elektronischen Handels) sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung von Kunden beschränkt oder gesperrt werden. Zudem ist in bestimmten Fällen eine unterschiedliche Behandlung von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten sowohl im online als auch im offline Bereich im Zusammenhang mit der Anwendung unterschiedlicher allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang zu Waren und Dienstleistungen objektiv nicht zu rechtfertigen.2 Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Auswirkungen der Geoblocking-VO für Internet-Anbieter und ihre Online-Benutzeroberflächen schaffen.