Deskriptoren: Informationspflicht; UWG.
Normen: § 4 Nr 11 UWG, § 3a UWG, Art 13 DS-GVO, Art 14 DS-GVO
Das Fehlen von Angaben zum/zur Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung von personenbezogener Daten, sowie Art und Zweck der Verwendung bzw einer Erklärung zur Weitergabe von Daten über Cookies, Analysetools, widerspricht der Informationsverpflichtung nach der DSGVO; gleiches gilt für das Fehlen der Belehrung über Betroffenenrechte insb Widerspruchsrecht, Datensicherheit und ein Hinweis zur Möglichkeit sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.