vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Untersagung von privaten Tonaufnahmen bei Gericht

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2018, 323 Heft 3 v. 1.8.2018

Deskriptoren: Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort; Aufnahme, Mitschnitt, Aufzeichnung, wichtiger Grund; gesprochenes Wort.

Normen: § 16 ABGB, § 43 ABGB, § 22 MedienG, § 171 ZPO, § 197 ZPO

Das Gericht kann private Tonaufnahmen im Rahmen der Sitzungspolizei ausdrücklich untersagen. Unabhängig von einer derartigen Anordnung sind jedoch Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen unzulässig, sofern nicht ausnahmsweise alle Beteiligten sich damit zumindest schlüssig einverstanden erklärt haben. Zur Vermeidung von Missverständnissen und von zivil- wie disziplinärer Verantwortlichkeit ist die Einholung einer ausdrücklichen Zustimmung aller Beteiligten zweckmäßig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte