OGH, 24.05.2018, 6 Ob 16/18y
Überwachung eines Servitutsweges
Eine permanente und identifizierende Überwachung eines Servitutsweges, um Beweismittel für einen Zivilrechtsstreit zu gewinnen, ist nicht zulässig; eine derartige permanente Videoüberwachung verletzt die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf Datenschutz der Nachbarn.