OGH, 22.03.2018, 4 Ob 169/17g
Online-Flugbuchung – Kostentransparenz
Der zu zahlende Flug-Endpreis samt unvermeidlichen Zuschlägen und Entgelten (abgesehen von jenen für aufzugebende Gepäckstücke) ist vom Buchungsportal stets auszuweisen. Die Verrechnung von Zuschlägen für die Verwendung bestimmter (üblicher) Zahlungsmittel ist unzulässig (Quelle: www.ogh.gv.at/entscheidungen ).