OGH, 28.02.2018, 6 Ob 23/18b
keine Sammelklage gegen Facebook
Der Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Klägers steht alleine für die Verletzung der eigenen Rechte des Klägers, nicht aber für diesem abgetretene Ansprüche zur Verfügung.
OGH, 28.02.2018, 6 Ob 23/18b
keine Sammelklage gegen Facebook
Der Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Klägers steht alleine für die Verletzung der eigenen Rechte des Klägers, nicht aber für diesem abgetretene Ansprüche zur Verfügung.