Deskriptoren: Overblocking; Internetsperre; Impugnationsklage; Access-Provider; Exekution.
Normen: § 502 Abs 1 ZPO, § 510 Abs 3 ZPO, § 36 EO, § 355 EO
Ausschließlich das vom betreibenden Gläubiger behauptete Verhalten ist Substrat der Exekutionsbewilligung oder eines darauf folgenden Strafbeschlusses Gegenstand eines vom Verpflichteten eingeleiteten Impugnationsverfahrens kann nur dieses Verhalten sein.